Mediation

Mediation – ein Erfolgskonzept der außergerichtlichen Streitbeilegung



Wir bieten in sämtlichen Rechtsgebieten die Durchführung des Mediationsverfahrens an. Mediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beteiligung ihres Konfliktes anstreben.

Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren liegt das Ergebnis der Mediation in den Händen der beteiligten Parteien.

„Gerichtsverfahren werden von den Parteien regelmäßig nicht nur wegen des unsicheren Ausgangs als belastend empfunden. Häufig führt die Mediation zu schnellen – v.a. bei höheren Streitwerten – kostengünstigen Ergebnissen, die von allen Konfliktparteien aufgrund der eigenen Mitwirkung am Ergebnis akzeptiert werden. Dass die Mediation unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, schätzen die Beteiligten. Erfolgreiche Mediationen sind so oftmals Garant für den dauerhaften Erhalt von familiären oder geschäftlichen Beziehungen, betriebsinternen Konflikten oder bilateral zwischen Unternehmen oder bei Gesellschafterkonflikten.“ (vgl. BRAK-Magazin 4/2016, 14)

Die Verschwiegenheitspflicht ist umfassend und betrifft alle Informationen, die der Mediator bei der Ausübung der Tätigkeit erlangt hat. (§ 4 MediationsG). Des Weiteren orientieren sich die Vergütungsvereinbarungen auf Stunden- oder Tagessatzbasis im Kontext des § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)